Die rülpsenden Wutbürger

Mit der Änderung des Meldegesetzes für Ausländer in Japan müssen verheiratete Deutsche sich mit einem unglaublich furchtbaren Bandwurmnamen rumschlagen. Dieser besteht aus dem Namen nach der Eheschließung + das „geb“, das den Geburtsnamen anzeigt + dem Geburtsnamen. Ich heiße also hier Diana K. Geb J. Wie reizend. Wie konnte das passieren. Tja, das neue Meldegesetz verlangt, dass alle Informationen, die auf unserer zairyū kadō 在留カード, der neue Ausländerausweis, erscheinen müssen, 1 zu 1 aus dem Reisepass genommen werden. Und dann schauen wir uns ein deutsches Ausweisdokument doch mal an:

Für den Reisepass gab es leider keine bebilderte Version mit dem Geburtsnamen, aber die hier tut es auch, kommt nämlich alles genau so im Reisepass vor.
„Mustermann Geb. Gabler“, aha. Da hat sich die deutsche Verwaltung also gedacht, wir packen in einen international gültigen Ausweis einfach mal ein so deutsches Wort wie „geb.“ anstatt es durch etwas international verständliches wie „maiden name“ oder „birth name“ anzeigen zu lassen. Ausländische Behörden können mit dem „geb“ nichts anfangen, und es ihnen erklären bringt leider auch nichts, denn seien wir mal ehrlich: ich könnte denen ja sonst was erzählen. Also wird schön alles im copy-paste-Verfahren so wie es ist auf die zairyū kadō gepackt und aus „Erika Mustermann“ wird „Erika Mustermann Geb Gabler.“ Was bedeutet das jetzt für die Betroffenen?

– Jedes Dokument, jede Bankkarte, alles muss auf diesem Bandwurmnamen geführt werden. Mit diesem Namen muss alles unterschrieben werden. Da unsere deutschen Dokumente jedoch auf einen anderen Namen laufen, kann es Probleme geben, wenn man zum Beispiel seine deutsche Visakarte mit „Erika Mustermann“ verwenden will und dafür seine zairyū kadō mit „Erika Mustermann Geb Gabler“ vorzeigt.

– Das „Geb“ wird im Japanischen geppu ゲップ ausgesprochen, was so viel wie „rülpsen“ bedeutet. Also eigentlich ist es treffender eher „Erika Mustermann Rülps Gabler“. Kein bisschen erniedrigend. So nenne ich uns denn „Die rülpsenden Wutbürger“ – vielleicht lasse ich irgendwann T-Shirts damit drucken 😛

– Die Erklärungsarbeit sollte man nicht unterschätzen. Ich habe in der ersten Woche hier zwischen 30 Minuten bis 1 Stunde pro Station zugebracht, verschiedenen Leuten dieses Problem zu erklären und warum sie jetzt versuchen müssen diesen Namen irgendwie auf meine Bankkarte zu bekommen. „Nein, das ist nicht mein Mittelname!“, „Nein, das ist eigentlich nicht mein richtiger Name, aber …!“, „Nein, das muss leider komplett da drauf, weil der Name ja auch so auf meiner zairyū kadō steht!“, „Ja, ich finde das auch bescheuert!“

– Das sind nicht unsere Namen!!! In meiner Eheurkunde steht, dass ich nach der Eheschließung „Diana K.“ heiße und nicht „Diana K. Rülpsdichtot J.“ Aber die Eheurkunde ist ja nicht unser Reisepass also gilt er nicht. Auch zusätzlich von der deutschen Botschaft ausgestellte Erklärungen werden nicht berücksichtigt.

Was kann man dagegen tun? Eine kleine Gruppe Betroffener hat sich bereits gefunden und auch schon getroffen. Ziel ist die deutschen Behörden auf dieses Problem aufmerksam zu machen, denn da der deutsche Reisepass mit seiner Uneindeutigkeit ja leider das Problem ist, müssen wir wohl da ansetzen. Die ersten Schritte unseres Plans sind die Aufsetzung eines Briefes an Herrn Steinmeier und die Sammlug von Unterschriften Betroffener. Je mehr desto besser! Es kann ja wohl nicht so schwer sein, da der Geburtsname ja eh schon in einer eigenen Zeile steht, das „geb“ durch ein international erkennbares „birth name“ zu ersetzen! Wenn ihr selbst betroffen seid oder irgendjemanden kennt, gebt Bescheid, wie gesagt, je mehr Unterschriften Betroffener desto besser!

11 Antworten zu Die rülpsenden Wutbürger

  1. Mel H. schreibt:

    Ich würde mich euch sehr gerne anschließen.
    Dieses Jahr habe ich in Tokyo nach meiner Heirat meinen Nachnamen ändern lassen und musste ich mich im Immigrationsamt wegen des Anhängsels „Geb.“ mit den Beamten streiten.
    Letztendlich konnte ich mich nicht durchsetzen und auch mein Name im Ausländerweise ist problematisch. Mein Name ist in folgender Weise aufgelistet:
    VORNAME GEB (geb ohne Punkt!) GEBURTSNAME JAPANANISCHER NACHNAME.
    Eigentlich wollte ich den Namen meines Mannes deshalb annehmen, weil ich dachte, es würde sich in Japan einfacher mit einem japanischen Nachnamen leben. Dass daraus so ein Chaos entstehen würde, hätte ich nicht gedacht.
    Auf meiner Versicherten- und Bankkarte steht aber mein richtiger Name, also: VORNAME JAPANISCHER NACHNAME.
    Ich kann mir vorstellen, dass in Zukunft sehr viele Probleme wegen des Anhängsels „Geb.“ entstehen können. Es ist eine Zumutung mit dieser Angst in Japan leben und immer wieder erklären zu müssen, warum im eigenen Ausweis so ein Blödsinn steht.
    Wenn auch nur die geringste Möglichkeit besteht, an dieser Sachlage etwas zu ändern, würde ich mich eurem Plan sehr gerne anschließen.

  2. Rene schreibt:

    Wie ist den jetzt Stand der Dinge? Ich habe damit ernsthafte Probleme, besonders bei Behörden und Banken in Japan. Ich bin derzeit 2 Personen und das muss schnell geändert werden.

    • nagarazoku schreibt:

      Kurz bevor unsere Petition ihrem Ende zuging, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das derzeitige Design des deutschen Reisepasses nicht zulässig ist und daher geändert werden muss: http://www.sueddeutsche.de/reise/durcheinander-im-reisepass-gestatten-dr-geb-1.2157126
      Wir haben unsere Petition trotzdem abgeschickt und vor knapp einem Jahr beim Bundesinnenministerium nachgefragt, wann man denn mit dem neuen Design rechnen könne. Antwort: Keine Ahnung. Die japanischen Behörden bleiben weiter stur und die deutsche Botschaft zeigt sich nicht wirklich hilfsbereit, und so haben wir das Gefühl, es bleibt uns nichts anderes übrig, als zu warten, dass die deutschen Behörden in Gang kommen und zu hoffen, dass sie dafür nicht mehr allzu lange brauchen.

      • René schreibt:

        Durch die Botschaft ist mir bekannt, das diese Regelung angeblich Ende 2016 in Kraft treten soll. Aber ich benötige eine Übergangsregelung und wende mich daher mal an das BMI.

      • nagarazoku schreibt:

        Falls du da etwas erreichen kannst, würde ich mich sehr freuen, wenn du das mit uns teilen würdest – wir alle können gar nicht erwarten, das Geb loszuwerden.

  3. Total Sauer schreibt:

    Ich brauche demnächst wegen Eheschließung mit einer Ausländerin mit der ich anschließend in derem Land wohnen werde, einen neuen Reisepass. Ich werde ihren Nachnamen annehmen und meinen Geburtsnamen aufgeben, also nix Doppelname. In ihrem Land versteht niemand Deutsch. Ich habe keine Lust auf einen schlechten Start mit einem Bandwurmnachnamen der nicht meiner ist, und ein „GEB.“ gehört auch nicht in meinen Pass rein. Beim Innenministerium in Berlin tut sich aber bislang trotz EuGH immer noch nichts. Und wenn die das mal gebacken kriegen, kann ich im Ausland alles wieder von vorn beginnen, neue Kontoeröffnung mit „neuem“ Namen, ebenso Krankenkasse, Führerschein, Versicherungen … Es nervt.

    • nagarazoku schreibt:

      Ja, es ist wirklich ärgerlich! Auch das vollkommene Desinteresse der zuständigen Behörden an diesem Problem. Es sind so viele Leute in so vielen Ländern betroffen, aber beim Innenministerium bummelt man sich erst einmal aus. Kann man denn seinen Geburtsnamen so einfach aufgeben? Der erscheint dann nicht mehr im Reisepass?

  4. thehellstorm schreibt:

    Es gibt ja jetzt den neuen Reisepass, auf dem der Name folgendermaßen eingetragen ist:

    [a] Last name [b] Maiden Name
    [a] Tanaka
    [b] Mustermann

    Damit sollte das Problem doch eigentlich erledigt sein, oder? Es ist zwar immer noch nicht komplett in zwei Felder aufgeteilt, allerdings ist das geb. verschwunden und jeder einzelne Namensbestandteil ist ausreichend kommentiert, oder?

    Wenn jetzt die Japaner dort ein „[a] Tanaka [b] Mustermann Markus“ herausmachen, dann kann man denen natürlich trotzdem nicht mehr helfen, aber es [i]sollte[/i] doch eigentlich klappen, oder?

    Wie wäre es dann für euch, könntet ihr euch jetzt einen neuen Reisepass holen und würde sich dann euer „japanischer“ Name wieder komplett überall ändern?

    • nagarazoku schreibt:

      Ich habe den neuen Reisepass beantragt, warte aber noch auf seine Ausstellung. Eine andere betroffene Dame hat den neuen Reisepass schon, ist mit dem aber beim Immigrationsbüro auf neue Probleme gestoßen. Das Geb darf weg, ja, aber der Geburtsname soll trotzdem bleiben. Unsere Namen wären hier also Vorname Nachname Geburtsname. Irgendwie geht das Prinzip des Geburtsnamen auf dem Reisepass nicht in deren Kopf. Das Immigrationsbüro setzt sich jetzt mit dem Ministerium in Verbindung – mal schauen, was dabei rumkommt :/

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